Schmerzlindernde Pillen

Übersicht über Schmerzmittel: verschreibungspflichtig und rezeptfrei

Schmerzlindernde Pillen umfassen rezeptfreie und verschreibungspflichtige Medikamente. Zu den rezeptfreien Nicht-Opioid-Analgetika gehören:

Acetylsalicylsäure ASS (außer zur parenteralen Anwendung wie Injektionen)

Diclofenac

Ibuprofen-Präparate zum Einnehmen bis 400 mg rezeptfrei, nicht verschreibungspflichtig

Indomethacin zur Anwendung auf der Haut in einer 1%igen Lösung

Naproxen-Präparate zum Einnehmen bis 250 mg je Darreichungsform, Tagesdosis bis 750 mg, Packungsgröße bis 7.500 mg rezeptfrei, darüber hinaus rezeptpflichtig

Schmerzlindernde Pillen Einnehmen in einer Gesamtwirkstoffmenge von bis zu 10 g pro Packung rezeptfrei, darüber hinaus rezeptpflichtig

Abhängig von der Indikation und etwaigen weiteren arzneilich wirksamen Inhaltsstoffen sind neben den teilweise oben aufgeführten Regelungen nur bestimmte Dosierungen und Darreichungsformen (z. B. Pflaster, Salben, Tabletten, Zäpfchen) rezeptfrei erhältlich. Die maximalen Einzel- und Tagesdosen sind zu beachten.

Fast alle Opioid-Analgetika unterliegen dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und erfordern daher eine Betäubungsmittelverschreibung. Sie sind streng reguliert, z.B. Beispielsweise können die Betäubungsmittel nur innerhalb von sieben Tagen nach Ausstellung des Rezepts abgegeben werden. Die Opioide Tilidin, Codein und Dihydrocodein (in bestimmten Formen und Dosierungen) sowie Nalbuphin und Tramadol unterliegen nicht dem BtMG, sind jedoch verschreibungspflichtig.

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